Der ILE-Zusammenschluss "Kommunale Allianz Nördlicher Landkreis Ansbach“ (kurz: NorA) beabsichtigt für das Jahr 2026 beim Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Mittelfranken die Förderung eines Regionalbudgets nach den Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) in Höhe von 45.000 EUR zu beantragen. Im Falle der Bewilligung durch das ALE erfolgt die Förderung nach den Bestimmungen der Maßnahme 9.0 Regionalbudget im Förderbereich 1 „Integrierte Ländliche Entwicklung“ (ILE) des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in der jeweils geltenden Fassung.
Der ILE-Zusammenschluss NorA ruft unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Bedingungen zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets auf.
Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anfragen auf Förderung von Kleinprojekten, die unter Berücksichtigung
- der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen,
- der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung,
- der Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes,
- der Anpassung an den Klimawandel,
- der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,
- der demografischen Entwicklung sowie
- der Digitalisierung
den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.
Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 EUR nicht übersteigen. Zu beachten ist, dass alle den Zweck der Förderung erfüllenden Ausgaben eines Projekts diese Höchstgrenze nicht überschreiten dürfen. Andernfalls kann ein Vorhaben nicht mehr als Kleinprojekt gewertet werden. In einem Aufruf kann pro Projekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig.
Voraussetzungen: Gefördert werden nur Kleinprojekte mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Als Maßnahmenbeginn ist grundsätzlich bereits die Abgabe einer verbindlichen Willenserklärung zum Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrags bzw. auch der Materialkauf für die beantragte Maßnahme zu werten.
Bei Vorhaben zur Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten sind die Bestimmungen der EU zu De-minimis-Beihilfen für den Bereich Gewerbe zu beachten.
Fördergegenstand: Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte zur
- Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,
- Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
- Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
- Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,
- Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,
- Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.
Das Kleinprojekt muss so rechtzeitig umgesetzt werden, dass der Durchführungsnachweis bis spätestens 01.10.2026 vorgelegt werden kann.
Zuwendungs- und Antragsberechtigte:
- Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts,
- natürliche Personen und Personengesellschaften.
Art und Umfang der Förderung:
Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen förderfähigen Kosten abzüglich Preisnachlässe (Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 60 % bezuschusst, maximal jedoch mit 7.500 EUR und unter Berücksichtigung der im privatrechtlichen Vertrag (siehe unten) festgelegten maximalen Zuwendung. Soweit die Umsatzsteuer nach § 15 UstG als Vorsteuer abziehbar ist, gehört sie nicht zu den zuwendungsfähigen Ausgaben. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert.
Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen ist zulässig, soweit dies dort nicht ausgeschlossen ist. Zuwendungen und geldwerte Leistungen Dritter führen erst zu einer Kürzung der Zuwendung aus dem Regionalbudget, wenn die Summe aller Mittel die förderfähigen Gesamtkosten überschreitet. Eine zusätzliche Förderung über die Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) oder die Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug der Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR) ist nicht erlaubt. Eine Kombination der Fördermöglichkeiten des Regionalbudgets und des „Verfügungsrahmens Ökoprojekte“ einer Öko-Modellregion ist nicht möglich.
Antrags- und Auswahlverfahren: Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts dienen und im Gebiet des ILE-Zusammenschlusses liegen. Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt durch ein Entscheidungsgremium, das sich aus Vertretern regionaler Akteure zusammensetzt.
Kriterien zur Projektauswahl:
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Kriterium |
Bewertungsinhalt |
Max. mögliche Punkte / Kriterium |
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1 |
Leistet einen Beitrag zu einem Handlungsfeld aus dem ILEK |
3 |
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2 |
Leistet einen Beitrag zur Innen- entwicklung / füllt die Ortsmitten mit Leben |
2 |
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3 |
Hat Auswirkungen auf: Projektort/Ortsteil | Gemeindegebiet | ILE-Gebiet | überregional |
4 |
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4 |
Nutzen für die Allgemeinheit / Öffentlicher Nutzen gegeben |
3 |
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5 |
Trägt zur Sicherung der Daseins- vorsorge bzw. Grundversorgung bei |
2 |
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6 |
Trägt zur nachhaltigen Entwicklung der Region bei und wirkt: kurzfristig, mittelfristig oder dauerhaft |
3 |
Alle eingereichten Projektanträge werden auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und anhand der genannten Auswahlkriterien bewertet. Aus der Bewertung aller Projekte entsteht die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden Regionalbudgets.
Nach einer positiven Auswahlentscheidung wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen dem ILE-Zusammenschluss "Kommunale Allianz Nördlicher Landkreis Ansbach" (kurz: NorA) und dem Träger des ausgewählten Kleinprojekts geschlossen, in dem die Umsetzungsmodalitäten geregelt werden.
Termine: – Abgabe der Förderanfragen spätestens am: 28.01.2026
– Spätester Termin der Abrechnung mit der verantwortlichen Stelle des ILE-
Zusammenschlusses (Vorlage des Durchführungsnachweises): 01.10.2026
Das erforderliche Antragsformular und das Merkblatt mit ergänzenden Hinweisen stehen Ihnen im Internet-Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF) unter
https://www.stmelf.bayern.de/foerderung/regionalbudget/index.html zur Verfügung.
Anfragen auf Förderung sind an folgende Adresse zu richten:
Verantwortliche Stelle für das Regionalbudget der Kommunalen Allianz im Jahr 2026
Gemeinde Weihenzell
Ansbacher Str. 15
91629 Weihenzell
Als Ansprechpartner steht zur Verfügung:
Umsetzungsbegleitung der Kommunalen Allianz Nördlicher Landkreis Ansbach - NorA
Sebastian Merfort
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Mobil: 0170 489 7649
